Grün und gepflegt: Ihre Vorteile mit Ihrem Friedhofsgärtner für die Ratinger Friedhöfe,

Ulrich Becker.

Zum Start biete ich Ihnen die jähliche Grabpflege für jährlich 197 € an. Und da ich noch Kleinunternehmer bin, kommt keine MwST hinzu. Das macht es auch für Sie preiswerter.

Machen Sie einen Termin mit mir aus, damit ich die Grabstelle einmal sehe, und dann können wir einen Vertrag machen. So einfach geht das

Kontaktiere mich für erstklassige Friedhofsgärtner-Serviceleistungen in Mettmann.

                                                     

AGB


zur Nutzung zwischen demFriedhofsgärtner Ulrich Becker und dem Kunden


zwischen derFriedhofsgärtnerei-Ratingen, namentlich Ulrich Becker

Vertrag über friedhofsgärtnerischeArbeiten

Zahlungstermine

Friedhofsgärtner Ulrich Becker

und dem Kunden

wird folgender Vertrag betreffend der Grabstelle oder der Urne

Vorname, Name

Strasse

Telefon

Name der Grabstätte,

Grabstätte oder Grabart Friedhof in Ratingen

Kundennummer

geschlossen:


Jahrespflege zum Betrag von ___________

* soweit keine bestimmten Pflanzenvereinbart werden, gilt Ziffer 1.3 unserer nachstehenden AGB

Etwaige Farbwünsche für dieBepflanzung müssen spätestens 2 Wochen vor dem Pflanztermin/dem Beginn der Pflanzperiode mitgeteilt werden;

andernfalls können diese ggf. nicht berücksichtigt werden


Ich schließe den Vertrag unter Einschluss der nachfolgenden AGB, von denen ich Kenntnis nehmen

konnte und mit denen ich einverstanden bin.


Mettmann, den

Kunde Friedhofsgärtnerei

Sonstige Leistungen


Ort

Telefax

Da Ulrich Becker noch Kleinunternehmerist, fallen keine MwSt an.



AGB für friedhofsgärtnerische Arbeiten

I. Garantie

Sämliche Beschreibungen undDefinitionen von Leistungsumfängen durch

uns sind reine Beschreibungen. Eshandelt sich dabei in keinem Falle um die

Übernahme von Garantien für die Beschaffenheit unserer Leistungen. Eine

Garantie im Rechtssinne liegt nur dannvor, wenn diese ausdrücklich abge-

geben und als solche bezeichnet wird.


II. Laufzeit des Vertrages /Verlängerung

1. Sofern der Vertrag nicht nurhinsichtlich einzelner Leistungen geschlossen

wird, läuft der Vertrag über einJahr. Beginnt der Vertrag unterjährig läuft er

bis zum Ende des folgenden Jahres.

2. Der Vertrag verlängert sich sodannjeweils um ein Jahr, wenn er nicht spä-

testens 3 Monate vor Ablauf derVertragslaufzeit beziehungsweise des

jeweiligen Verlängerungsjahresgekündigt wird.

VIII. Wechsel des Vertragspartners

Wenn Verträge nicht auf einmaligeLeistungen gerichtet sind, sondern auf

längere Zeit laufen, so sind wirberechtigt, unsere Stellung auf einen

anderen Friedhofsgärtner zuübertragen, und zwar

a) auf den Bertriebsnachfolger, wennunser Betrieb auf einen anderen

übergeht.

b) auf einen sonstigen ortsansässigenFriedhofsgärtner, wenn wir unseren

Betrieb einstellen.

In diesen Fällen werden wir den Kundenvorher benachrichtigen. Dem Kunden

steht in diesem Fall - unbeschadetseines ordentlichen Kündigungsrechts -

ein außerordentliches Kündigungsrechtzu dem Zeitpunkt zu.


III Berechnung / Zahlung /Preisanpassung

1. Bei Verträgen, die auf einmaligeLeistungserbringung gerichtet sind ist un-

sere Vergütung mit Rechnungsstellungfällig. Wir sind berechtigt, jeweils

nach Fertigstellung von einzelnenLeistungen diese mittels Teilrechnung

abzurechnen.

2. Bei Verträgen, die über mindestensein Jahr laufen, ist die Jahresvergütung

jährlich im Voraus nachRechnungsstellung fällig.

3. Bei längerfristigen Verträgen sindwir berechtigt, die vereinbarten Preise na-

ch billigem Ermessen den geändertenKosten anzupassen.

4. Unabhängig von Preisanpassungengemäß Ziffer IX. 3. sind wir nach Ablauf eines Jahres, berechtigt,Preisanpassungen für das jeweils kommende Jahr vorzunehmen. Eineentspre-

chende Preiserhöhung erfolgt jeweilsnur zu Beginn eines neuen Jahres.

X. Schadenersatz

1. Wir haften gemäß den gesetzlichenVorschriften

a) für Schäden die aus der Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit, die auf einer fahrlässigenPflichtverletzung durch uns oder

auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines

unseres gesetzlichen Vertreters oderErfüllungsgehilfen beruhen.

b) für sonstige Schäden, die aufeiner grob fahrlässigen Pflichtverletzung

durch uns oder auf einer vorsätzlichenoder grob fahrlässigen Pflichtver-

letzung eines unseres gesetzlichenVertreters oder Erfüllungsgehilfen be-

ruhen.

2. Alle darüber hinaus gehendenSchadenersatzansprüche des Kunden sind

ausgeschlossen.


IV Haftungsausschlüsse

1. Für Veränderungen an einerGrabstätte, insbesondere das Absinken der

Erde oder das Umstürzen derGrabsteine, haften wir grundsätzlich nicht;

es sei denn, dies wäre von uns oderunseren Erfüllungsgehilfen vorsätz-

lich oder grob fahrlässig verursacht.

2. Für die Standsicherheit derGrabsteine ist alleine der Kunde verantwortlich.

Wir übernehmen nicht die dem Kundenobliegende Verkehrssicherungspflicht.

3. Kommt es durch Ereignisse im Sinneder Ziffer XI. 1. zu Schäden an der von

uns durchgeführten Bepflanzung, sohaben wir diese nicht zu vertreten.


V. Einbeziehung neuer AGB

1. Sofern wir unsere AllgemeinenGeschäftsbedingungen zukünftig ändern,

können wir diese dem Kunden übersendenund Ihn auffordern, einer Ein-

beziehung dieser neuen AGB in denbestehenden Vertrag zuzustimmen.

2. Die Zustimmung gilt als erteilt unddie neuen AGB werden für die Zukunft

Bestandteil des Vertrages, wenn derKunde der Einbeziehung nicht in-

nerhalb von 4 Wochen ab Zugang derAufforderung und Übersendung

der neuen AGB widerspricht. Hieraufwerden wir den Kunden bei Über-

sendung hinweisen. Widerspricht derKunde, so bleibt der Vertrag zu den

bisherigen Bedingungen bestehen.


VI. Erfüllungort, Gerichtsstand,Teilunwirksamkeit

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand füralle gegenseitigen Leistungen bzw.

Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist...

2. Sollte eine Regelung in diesemVertrag unwirksam sein oder werden,

so gilt der Vertrag im Übrigen fort.

3. An der Stelle der unwirksamenKlauseln verpflichten die Parteien sich,

eine dieser Klausel wirtschaftlichmöglichst nahekommende Regelung

zu vereinbaren.

I. Bepflanzung

1. Sofern Bepflanzungen im Einzelfallkonkret beauftragt werden, sind diese,

soweit nach der Witterung möglich, biszu dem vertraglich vereinbarten Re-

gel- Zeitpunkt vorzunehmen. Ist bis zudiesem Zeitpunkt witterungsbedingt

eine Leistung nicht möglich, ist diesespätestens innerhalb von 4 Wochen

nach diesem Zeitpunkt vorzunehmen.

2. Sofern Bepflanzungen im Rahmen einesJahrespflegevertrages regelmäßig

vorzunehmen sind, sind diese jeweilsinnerhalb der im Vertrag vorgesehenen

Zeitrahmen durchzuführen.

3. Sofern keine bestimmten Pflanzenvereinbart sind, wählen wir für die Grab-

stelle geeignete, jahreszeittypischePflanzen in mittlerer Art und Güte aus.

4. Das Anwachsen der Bepflanzungenhängt von einer sach- und fachgerech-

ten nachfolgenden Pflege, insbesondereauch Bewässerung ab. Wenn die-

se nicht im Rahmen einesPflegevertrages durch uns durchgeführt wird,

so weisen wir den Kunden darauf hin,dass dieser selbst für eine sach-

und fachgerechte Pflege zu sorgen hat.Für Schäden, insbesondere auch

das mangelhafte Anwachsen, die auseiner mangelnden Pflege des Kun-

den herrühren, können wir nichthaftbar gemacht werden.

5. Grabvasen, Schalen, sonstigePflanzgefäße und Ähnliches, die sich auf

dem Grab befinden, werden von uns aufdem Grab belassen. Eine Haf-

tung unsererseits für etwaige Schädenan derartigen Gegenständen sind

vorbehaltlich der nachfolgendenRegelung in Ziffer X. ausgeschlossen.

6. Sofern sich auf dem Grab bepflanztePflanzgefäße befinden, mit deren

Bepflanzung wir nicht ausdrücklichbeauftragt sind, sind diese von uns

nicht zu pflegen oder zu bewässern.Für derartige Bepflanzungen haften

wir - vorbehaltlich einer konkretenBeauftragung - nicht.

7. Wenn wir insofern nicht ausdrücklichbeauftragt werden, gehört das Abräu-

men von Pflanzgefäßen, Vasen,Kränzen, Gestecken und ähnlichem nicht

zum Leistungsumfang. Wir werden diesemangels einer ausdrücklichen

Vereinbarung auf der Grabstellebelassen. Wir sind jedoch befugt, Kränze,

Gestecke und sonstige Pflanzen zuentfernen, wenn diese verwelkt sind.


VII. Grabpflege

1. Im Rahmen eines Grabpflegevertrageserbringen wir folgende Leistungen:

Säubern der Grabstätte, Freihaltenvon Unkraut, Rückschnitt der Pflanzen,

Gießen und Düngen sowie Bepflanzungengemäß Vereinbarung.

Folgende Leistungen sind nur dannGegenstand von Grabpflegeverträgen,

wenn sie gesondert vereinbart werden:

a) Jahreszeitbepflanzungen

b) Sonstige Bepflanzungen (z.B. zuFeier-/Gedenktagen)

c) Gestecke, Kränze und sonstigerGrabschmuck

2. Im Rahmen des Grabpflegevertrageserbringen wir unsere vorgenannten

Leistungen regelmäßig soweitortsüblich und aus fachmännischer Sicht er-

forderlich. Es kann aber auch im Rahmendes Pflegevertrages nicht aus-

geschlossen werden, dass es aufgrundbesonderer Witterungsumstände

oder Wildeinwirkungen zu Schäden anden Pflanzen kommt; solche Schä-

den stellen keine Mängel unsererLeistung dar, soweit sie bei regelmäßiger

Pflege im Rahmen der vertraglichenVereinbarung nicht zu vermeiden

waren.


VIII Gesondert zu vereinbarendeLeistungen

Folgende Leistungen sind nur dannGegenstand von Grabpflegeverträgen,

wenn sie gesondert vereinbart werden:

a) Grabsteine und -einfassungen

b) Grabsteinreinigung

c) Beseitigung von durch Dritteverursachten Schäden

(z. B. Vandalismus)

d) Sonderleistungen nach Bestattungen

e) Behebung von Senkschäden


VIII Abnahme

Leistungen im Rahmen der Erst- oderNeuanlage sowie sonstige einmalige

Leistungen werden im Rahmen einesWerkvertrages erbracht. Gemäß §

640 BGB ist der Kunde zur Abnahmeunserer Leistungen verpflichtet. Wir

können daher nach Erbringung derjeweiligen Leistungen den Kunden hier-

von informieren und ihm eine Frist zurAbnahme setzen; wenn der Kunde

nicht binnen dieser Frist abnimmt, giltunsere Leistung dennoch als abge-

nommen. Hierauf werden wir den Kundenbei der jeweiligen Fristsetzung

hinweisen.


XX Gewährleistung

1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb

von einem Jahr.

2. Macht der Kunde fristgemäß undberechtigt Mängel geltend, so sind wir zu-

nächst nur zur Nacherfüllung(Beseitigung des Mangels oder neue Werklei-

stung) verpflichtet. Weitere Rechte stehen dem Kunden erst dann zu, wenn

wir die Nacherfüllung verweigern oderr diese fehlschlägt.

3. Schadensersatzansprüche des Kundenaufgrund von uns zu vertretender

Mängel sind vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Ziffer XX. aus-

geschlossen.

4. Die Beschränkungen unsererGewährleistung gelten nicht, wenn wir Mängel

arglistig verschwiegen oder wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit

unserer Leistung übernommen hätten





Über

Experte Friedhofsgärtner Mettmann

Mein Fachwissen als Friedhofsgärtner in Mettmann garantiert erstklassige Serviceleistungen. Durch gezielte Pflege und individuelle Gestaltung schaffe ich stets eine würdevolle Atmosphäre auf den Gräbern.

Meine einzigartigen Eigenschaften, wie Empathie und Präzision, machen mich zur idealen Wahl. Mit Leidenschaft kümmere ich mich um jede Blume und jedes Detail, um den Friedhof in Mettmann zu einem Ort der Erinnerung und Ruhe zu verwandeln.

Services

Ihre professionellen Friedhofsgärtnerei in Ratingen

Bepflanzung

 Lassen Sie mich die richtige Pflanze für das Grab Ihrer Angehörigenoder Sie nennen mir die Pflanze, welche Sie haben möchten und ich besorge diese und pflanze diese professionell ein. Ihr Gärtner Ulrch Becker

Gießservice

Auch einen Gießservice biete ich Ihnen an, für nur 47 € im Monat.

Ihr Gärtner Ulrich Becker

Saisonale Dekoration

Für eine ansprechende und passende saisonale Dekoration auf dem Grab Ihrer Liebsten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit kreativen Ideen und hochwertigen Materialien gestalte ich individuelle und würdevolle Arrangements.

Ihr Gärtner Ulrich Becker

Friedhofsgärtner-Notdienst

In dringenden Fällen stehe ich Ihnen mit meinem Notdienst zur Seite. Ob Sturmschäden, umgestürzte Pflanzen oder andere Grabprobleme, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich bin schnell vor Ort, um zu helfen. Ihr Gärtner Ulrich Becker

Warum mit mir arbeiten

Warum Friedhofsgärtner-Ratingen wählen?


Erfahrener Service

Ich verfüge über mehr als 10 Jahre Erfahrung als Friedhofsgärtner und sorge mit meinem Fachwissen für eine liebevolle und professionelle Gestaltung der Grabstätten.


Maßgeschneiderte Konzepte

Ich erstelle individuelle Konzepte, die auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse meiner Kunden zugeschnitten sind. Jede Grabstätte wird einzigartig und persönlich gestaltet.


Zuverlässiger Rundum-Service

Ich biete einen umfassenden Service, der die regelmäßige Pflege, Bepflanzung und saisonale Dekoration der Grabstätten beinhaltet. Kunden können sich auf mich verlassen, um ihre Lieben zu ehren und zu pflegen.

Projekte

Mein Friedhofsgärtner - Entdecken Sie unseren Projektbereich

Testimonials

Erfahrungen unserer zufriedenen Kunden bei Friedhofsgärtner-Ratingen


Ich war sehr beeindruckt von der liebevollen Gestaltung des Grabes meiner Mutter. Es strahlt so viel Ruhe und Harmonie aus. Vielen Dank!

Sabine M.


Die regelmäßige Pflege des Grabes meiner Schwester erfolgt immer zuverlässig und mit großer Sorgfalt. Ich bin sehr dankbar für die professionelle Arbeit.

Michael K.


Mir gefällt besonders, wie individuell auf meine Wünsche eingegangen wird. Ulrich Becker und sein Team zeigt wirklich Verständnis für meine Bedürfnisse in dieser schwierigen Zeit.

Lena S.

Akkreditierungen und Garantien

Ihr zuverlässiger Friedhofsgärtner: garantiert die Grabgestaltung zu Ihrer vollsten Zufriedenheit.

Als Friedhofsgärtner verfüge ich über alle erforderlichen Branchenzulassungen, Zertifizierungen und Garantien, um qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu bieten. Kunden können sich darauf verlassen, dass mein Unternehmen professionell und zuverlässig arbeitet.


Offiziell zugelassener Friedhofsgärtner

Ich bin offiziell als Friedhofsgärtner zugelassen und erfülle alle branchenspezifischen Anforderungen, um meine Dienstleistungen anbieten zu können.


Zertifiziert in der Grabpflege

Meine Zertifizierung in der Grabpflege garantiert, dass ich über das nötige Fachwissen und die Fähigkeiten verfüge, um Gräber fachgerecht zu pflegen und zu gestalten.


100% Zufriedenheitsgarantie

Ich stehe hinter meiner Arbeit und biete eine 100% Zufriedenheitsgarantie. Sollten meine Kunden nicht zufrieden sein, werde ich alles daransetzen, um ihre Erwartungen zu erfüllen.

Kontakt

Rufen Sie mich jetzt an für eine persönlich für ein erstes Angebot für Ihre Grabpflege.

Ulrich Becker 0173.2789765 Werktags ab 15 Uhr.

Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bestmöglich zu unterstützen.

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
15:00 - 18:00
Samstag - Sonntag
Geschlossen