AGB
zur Nutzung zwischen demFriedhofsgärtner Ulrich Becker und dem Kunden
zwischen derFriedhofsgärtnerei-Ratingen, namentlich Ulrich Becker
Vertrag über friedhofsgärtnerischeArbeiten
Zahlungstermine
Friedhofsgärtner Ulrich Becker
und dem Kunden
wird folgender Vertrag betreffend der Grabstelle oder der Urne
Vorname, Name
Strasse
Telefon
Name der Grabstätte,
Grabstätte oder Grabart Friedhof in Ratingen
Kundennummer
geschlossen:
Jahrespflege zum Betrag von ___________
* soweit keine bestimmten Pflanzenvereinbart werden, gilt Ziffer 1.3 unserer nachstehenden AGB
Etwaige Farbwünsche für dieBepflanzung müssen spätestens 2 Wochen vor dem Pflanztermin/dem Beginn der Pflanzperiode mitgeteilt werden;
andernfalls können diese ggf. nicht berücksichtigt werden
Ich schließe den Vertrag unter Einschluss der nachfolgenden AGB, von denen ich Kenntnis nehmen
konnte und mit denen ich einverstanden bin.
Mettmann, den
Kunde Friedhofsgärtnerei
Sonstige Leistungen
Ort
Telefax
Da Ulrich Becker noch Kleinunternehmerist, fallen keine MwSt an.
AGB für friedhofsgärtnerische Arbeiten
I. Garantie
Sämliche Beschreibungen undDefinitionen von Leistungsumfängen durch
uns sind reine Beschreibungen. Eshandelt sich dabei in keinem Falle um die
Übernahme von Garantien für die Beschaffenheit unserer Leistungen. Eine
Garantie im Rechtssinne liegt nur dannvor, wenn diese ausdrücklich abge-
geben und als solche bezeichnet wird.
II. Laufzeit des Vertrages /Verlängerung
1. Sofern der Vertrag nicht nurhinsichtlich einzelner Leistungen geschlossen
wird, läuft der Vertrag über einJahr. Beginnt der Vertrag unterjährig läuft er
bis zum Ende des folgenden Jahres.
2. Der Vertrag verlängert sich sodannjeweils um ein Jahr, wenn er nicht spä-
testens 3 Monate vor Ablauf derVertragslaufzeit beziehungsweise des
jeweiligen Verlängerungsjahresgekündigt wird.
VIII. Wechsel des Vertragspartners
Wenn Verträge nicht auf einmaligeLeistungen gerichtet sind, sondern auf
längere Zeit laufen, so sind wirberechtigt, unsere Stellung auf einen
anderen Friedhofsgärtner zuübertragen, und zwar
a) auf den Bertriebsnachfolger, wennunser Betrieb auf einen anderen
übergeht.
b) auf einen sonstigen ortsansässigenFriedhofsgärtner, wenn wir unseren
Betrieb einstellen.
In diesen Fällen werden wir den Kundenvorher benachrichtigen. Dem Kunden
steht in diesem Fall - unbeschadetseines ordentlichen Kündigungsrechts -
ein außerordentliches Kündigungsrechtzu dem Zeitpunkt zu.
III Berechnung / Zahlung /Preisanpassung
1. Bei Verträgen, die auf einmaligeLeistungserbringung gerichtet sind ist un-
sere Vergütung mit Rechnungsstellungfällig. Wir sind berechtigt, jeweils
nach Fertigstellung von einzelnenLeistungen diese mittels Teilrechnung
abzurechnen.
2. Bei Verträgen, die über mindestensein Jahr laufen, ist die Jahresvergütung
jährlich im Voraus nachRechnungsstellung fällig.
3. Bei längerfristigen Verträgen sindwir berechtigt, die vereinbarten Preise na-
ch billigem Ermessen den geändertenKosten anzupassen.
4. Unabhängig von Preisanpassungengemäß Ziffer IX. 3. sind wir nach Ablauf eines Jahres, berechtigt,Preisanpassungen für das jeweils kommende Jahr vorzunehmen. Eineentspre-
chende Preiserhöhung erfolgt jeweilsnur zu Beginn eines neuen Jahres.
X. Schadenersatz
1. Wir haften gemäß den gesetzlichenVorschriften
a) für Schäden die aus der Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigenPflichtverletzung durch uns oder
auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines
unseres gesetzlichen Vertreters oderErfüllungsgehilfen beruhen.
b) für sonstige Schäden, die aufeiner grob fahrlässigen Pflichtverletzung
durch uns oder auf einer vorsätzlichenoder grob fahrlässigen Pflichtver-
letzung eines unseres gesetzlichenVertreters oder Erfüllungsgehilfen be-
ruhen.
2. Alle darüber hinaus gehendenSchadenersatzansprüche des Kunden sind
ausgeschlossen.
IV Haftungsausschlüsse
1. Für Veränderungen an einerGrabstätte, insbesondere das Absinken der
Erde oder das Umstürzen derGrabsteine, haften wir grundsätzlich nicht;
es sei denn, dies wäre von uns oderunseren Erfüllungsgehilfen vorsätz-
lich oder grob fahrlässig verursacht.
2. Für die Standsicherheit derGrabsteine ist alleine der Kunde verantwortlich.
Wir übernehmen nicht die dem Kundenobliegende Verkehrssicherungspflicht.
3. Kommt es durch Ereignisse im Sinneder Ziffer XI. 1. zu Schäden an der von
uns durchgeführten Bepflanzung, sohaben wir diese nicht zu vertreten.
V. Einbeziehung neuer AGB
1. Sofern wir unsere AllgemeinenGeschäftsbedingungen zukünftig ändern,
können wir diese dem Kunden übersendenund Ihn auffordern, einer Ein-
beziehung dieser neuen AGB in denbestehenden Vertrag zuzustimmen.
2. Die Zustimmung gilt als erteilt unddie neuen AGB werden für die Zukunft
Bestandteil des Vertrages, wenn derKunde der Einbeziehung nicht in-
nerhalb von 4 Wochen ab Zugang derAufforderung und Übersendung
der neuen AGB widerspricht. Hieraufwerden wir den Kunden bei Über-
sendung hinweisen. Widerspricht derKunde, so bleibt der Vertrag zu den
bisherigen Bedingungen bestehen.
VI. Erfüllungort, Gerichtsstand,Teilunwirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand füralle gegenseitigen Leistungen bzw.
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist...
2. Sollte eine Regelung in diesemVertrag unwirksam sein oder werden,
so gilt der Vertrag im Übrigen fort.
3. An der Stelle der unwirksamenKlauseln verpflichten die Parteien sich,
eine dieser Klausel wirtschaftlichmöglichst nahekommende Regelung
zu vereinbaren.
I. Bepflanzung
1. Sofern Bepflanzungen im Einzelfallkonkret beauftragt werden, sind diese,
soweit nach der Witterung möglich, biszu dem vertraglich vereinbarten Re-
gel- Zeitpunkt vorzunehmen. Ist bis zudiesem Zeitpunkt witterungsbedingt
eine Leistung nicht möglich, ist diesespätestens innerhalb von 4 Wochen
nach diesem Zeitpunkt vorzunehmen.
2. Sofern Bepflanzungen im Rahmen einesJahrespflegevertrages regelmäßig
vorzunehmen sind, sind diese jeweilsinnerhalb der im Vertrag vorgesehenen
Zeitrahmen durchzuführen.
3. Sofern keine bestimmten Pflanzenvereinbart sind, wählen wir für die Grab-
stelle geeignete, jahreszeittypischePflanzen in mittlerer Art und Güte aus.
4. Das Anwachsen der Bepflanzungenhängt von einer sach- und fachgerech-
ten nachfolgenden Pflege, insbesondereauch Bewässerung ab. Wenn die-
se nicht im Rahmen einesPflegevertrages durch uns durchgeführt wird,
so weisen wir den Kunden darauf hin,dass dieser selbst für eine sach-
und fachgerechte Pflege zu sorgen hat.Für Schäden, insbesondere auch
das mangelhafte Anwachsen, die auseiner mangelnden Pflege des Kun-
den herrühren, können wir nichthaftbar gemacht werden.
5. Grabvasen, Schalen, sonstigePflanzgefäße und Ähnliches, die sich auf
dem Grab befinden, werden von uns aufdem Grab belassen. Eine Haf-
tung unsererseits für etwaige Schädenan derartigen Gegenständen sind
vorbehaltlich der nachfolgendenRegelung in Ziffer X. ausgeschlossen.
6. Sofern sich auf dem Grab bepflanztePflanzgefäße befinden, mit deren
Bepflanzung wir nicht ausdrücklichbeauftragt sind, sind diese von uns
nicht zu pflegen oder zu bewässern.Für derartige Bepflanzungen haften
wir - vorbehaltlich einer konkretenBeauftragung - nicht.
7. Wenn wir insofern nicht ausdrücklichbeauftragt werden, gehört das Abräu-
men von Pflanzgefäßen, Vasen,Kränzen, Gestecken und ähnlichem nicht
zum Leistungsumfang. Wir werden diesemangels einer ausdrücklichen
Vereinbarung auf der Grabstellebelassen. Wir sind jedoch befugt, Kränze,
Gestecke und sonstige Pflanzen zuentfernen, wenn diese verwelkt sind.
VII. Grabpflege
1. Im Rahmen eines Grabpflegevertrageserbringen wir folgende Leistungen:
Säubern der Grabstätte, Freihaltenvon Unkraut, Rückschnitt der Pflanzen,
Gießen und Düngen sowie Bepflanzungengemäß Vereinbarung.
Folgende Leistungen sind nur dannGegenstand von Grabpflegeverträgen,
wenn sie gesondert vereinbart werden:
a) Jahreszeitbepflanzungen
b) Sonstige Bepflanzungen (z.B. zuFeier-/Gedenktagen)
c) Gestecke, Kränze und sonstigerGrabschmuck
2. Im Rahmen des Grabpflegevertrageserbringen wir unsere vorgenannten
Leistungen regelmäßig soweitortsüblich und aus fachmännischer Sicht er-
forderlich. Es kann aber auch im Rahmendes Pflegevertrages nicht aus-
geschlossen werden, dass es aufgrundbesonderer Witterungsumstände
oder Wildeinwirkungen zu Schäden anden Pflanzen kommt; solche Schä-
den stellen keine Mängel unsererLeistung dar, soweit sie bei regelmäßiger
Pflege im Rahmen der vertraglichenVereinbarung nicht zu vermeiden
waren.
VIII Gesondert zu vereinbarendeLeistungen
Folgende Leistungen sind nur dannGegenstand von Grabpflegeverträgen,
wenn sie gesondert vereinbart werden:
a) Grabsteine und -einfassungen
b) Grabsteinreinigung
c) Beseitigung von durch Dritteverursachten Schäden
(z. B. Vandalismus)
d) Sonderleistungen nach Bestattungen
e) Behebung von Senkschäden
VIII Abnahme
Leistungen im Rahmen der Erst- oderNeuanlage sowie sonstige einmalige
Leistungen werden im Rahmen einesWerkvertrages erbracht. Gemäß §
640 BGB ist der Kunde zur Abnahmeunserer Leistungen verpflichtet. Wir
können daher nach Erbringung derjeweiligen Leistungen den Kunden hier-
von informieren und ihm eine Frist zurAbnahme setzen; wenn der Kunde
nicht binnen dieser Frist abnimmt, giltunsere Leistung dennoch als abge-
nommen. Hierauf werden wir den Kundenbei der jeweiligen Fristsetzung
hinweisen.
XX Gewährleistung
1. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb
von einem Jahr.
2. Macht der Kunde fristgemäß undberechtigt Mängel geltend, so sind wir zu-
nächst nur zur Nacherfüllung(Beseitigung des Mangels oder neue Werklei-
stung) verpflichtet. Weitere Rechte stehen dem Kunden erst dann zu, wenn
wir die Nacherfüllung verweigern oderr diese fehlschlägt.
3. Schadensersatzansprüche des Kundenaufgrund von uns zu vertretender
Mängel sind vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Ziffer XX. aus-
geschlossen.
4. Die Beschränkungen unsererGewährleistung gelten nicht, wenn wir Mängel
arglistig verschwiegen oder wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit
unserer Leistung übernommen hätten
Über
Mein Fachwissen als Friedhofsgärtner in Mettmann garantiert erstklassige Serviceleistungen. Durch gezielte Pflege und individuelle Gestaltung schaffe ich stets eine würdevolle Atmosphäre auf den Gräbern.
Meine einzigartigen Eigenschaften, wie Empathie und Präzision, machen mich zur idealen Wahl. Mit Leidenschaft kümmere ich mich um jede Blume und jedes Detail, um den Friedhof in Mettmann zu einem Ort der Erinnerung und Ruhe zu verwandeln.
Services
Bepflanzung
Lassen Sie mich die richtige Pflanze für das Grab Ihrer Angehörigenoder Sie nennen mir die Pflanze, welche Sie haben möchten und ich besorge diese und pflanze diese professionell ein. Ihr Gärtner Ulrch Becker
Gießservice
Auch einen Gießservice biete ich Ihnen an, für nur 47 € im Monat.
Ihr Gärtner Ulrich Becker
Saisonale Dekoration
Für eine ansprechende und passende saisonale Dekoration auf dem Grab Ihrer Liebsten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit kreativen Ideen und hochwertigen Materialien gestalte ich individuelle und würdevolle Arrangements.
Ihr Gärtner Ulrich Becker
Friedhofsgärtner-Notdienst
In dringenden Fällen stehe ich Ihnen mit meinem Notdienst zur Seite. Ob Sturmschäden, umgestürzte Pflanzen oder andere Grabprobleme, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich bin schnell vor Ort, um zu helfen. Ihr Gärtner Ulrich Becker
Warum mit mir arbeiten
Ich verfüge über mehr als 10 Jahre Erfahrung als Friedhofsgärtner und sorge mit meinem Fachwissen für eine liebevolle und professionelle Gestaltung der Grabstätten.
Ich erstelle individuelle Konzepte, die auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse meiner Kunden zugeschnitten sind. Jede Grabstätte wird einzigartig und persönlich gestaltet.
Ich biete einen umfassenden Service, der die regelmäßige Pflege, Bepflanzung und saisonale Dekoration der Grabstätten beinhaltet. Kunden können sich auf mich verlassen, um ihre Lieben zu ehren und zu pflegen.
Testimonials
Ich war sehr beeindruckt von der liebevollen Gestaltung des Grabes meiner Mutter. Es strahlt so viel Ruhe und Harmonie aus. Vielen Dank!
― Sabine M.
Die regelmäßige Pflege des Grabes meiner Schwester erfolgt immer zuverlässig und mit großer Sorgfalt. Ich bin sehr dankbar für die professionelle Arbeit.
― Michael K.
Mir gefällt besonders, wie individuell auf meine Wünsche eingegangen wird. Ulrich Becker und sein Team zeigt wirklich Verständnis für meine Bedürfnisse in dieser schwierigen Zeit.
― Lena S.
Akkreditierungen und Garantien
Als Friedhofsgärtner verfüge ich über alle erforderlichen Branchenzulassungen, Zertifizierungen und Garantien, um qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu bieten. Kunden können sich darauf verlassen, dass mein Unternehmen professionell und zuverlässig arbeitet.
Ich bin offiziell als Friedhofsgärtner zugelassen und erfülle alle branchenspezifischen Anforderungen, um meine Dienstleistungen anbieten zu können.
Meine Zertifizierung in der Grabpflege garantiert, dass ich über das nötige Fachwissen und die Fähigkeiten verfüge, um Gräber fachgerecht zu pflegen und zu gestalten.
Ich stehe hinter meiner Arbeit und biete eine 100% Zufriedenheitsgarantie. Sollten meine Kunden nicht zufrieden sein, werde ich alles daransetzen, um ihre Erwartungen zu erfüllen.
Kontakt
Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bestmöglich zu unterstützen.